Hallo, die AN-Beiträge zur RV für die AN-Beiträge zur RV aus den Vormonaten als einen Betrag im aktuellen Monat zusammenfassen und mit einer Netto-Lohnarten im aktuellen Monat hochrechnen (allerdings als Sonderzahlung, nicht als laufender Bezug). Da die mtl. Verdienstgrenze auf 520 EUR angehoben wurde, können bei 450 EUR Gehlt/Monat auch die 16,20 EUR/Monat (3,6 % AN-Anteil) zu einem Brutto hochgerechnet werden ohne dass die Minijob-Grenze überschritten wird. Ich hatte sowas zwar noch nie in der Praxis, stelle mir das aber anwendbar vor. Grüße
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