Hallo zusammen, der Kanzleiinhaber möchte die Lohnzahlungen per DTA-Datei ausgeben, automatisch an seine Bank weitergeben, damit sie an einem bestimmten Datum ohne weiteres Zutun ausgeführt werden. Nun möchte ich - nach dem Studium einiger DATEV-Dokumente - wie folgt vorgehen und möchte wissen (da es hierfür wohl keinen Probelauf gibt), ob das richtig ist: Bankverbindung ist für alle Zahlungen und Institutionen geschlüsselt Mandantendaten/Auswertungenssteuerung/Zahlungsverkehr: Auswertungen 200, 205, 210, 215, 220 schlüssle ich Rückübertragung aus RZ, Termin AB und Datenübermittlung: DTA-Datei Auswertungen 201, 202, 206, 207, 211, 212, 255, 256 schlüssle ich ebenfalls auf Rückübertragung aus RZ, Termin AB und in Datenübermittlung auf: Überweis./Papier Mandantendaten/Bankverbindungen/Ausführungstermine: Erweiterte Berechnungsmöglichkeiten verwenden Hier gebe ich die Daten zum gewünschten Ausführungstermin und Weitergabetermin ein. Frage: Weitergabe heißt, dass die Daten automatisch an die Bank weitergegeben und Ausführungstermin, dass die Zahlungen durch die Bankzu diesem Termin automatisch ausgeführt werden??? Muss ich dann noch zusätzlich die DTA-Dateien speichern, sprich Zielpfad wählen, Inlandbank angeben, Dateiname angeben und die DTA-Dateien speichern zur Weitergabe? ... oder wird dies durch die Eingabe der Ausführungstermine überflüssig? Für eine Rückmeldung danke ich bereits jetzt! Grüße, E. Schächtele
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