Folgender Sachverhalt ist gegeben: Mitte 2016 wurde der Gesellschafter-Geschäftsführer einer UG (einziger AN) ordnungsgemäß in Lodas angelegt und abgerechnet. Die ELStAM–Daten wurden dabei erfolgreich angemeldet, abgerufen und zur Lohnabrechnung herangezogen. Die entsprechenden Protokolle zum Abruf und zur elektronischen Rückmeldung liegen vor. Zwischenzeitlich traten keinerlei änderungen der Merkmale ein. Das Arbeitsverhältnis endete zum 30.04.2018, sodass die ELStAM – Abmeldung per 03.05.2018 vorgenommen wurde; wiederum erfolgreich und per Rückübertragungsprotokoll bestätigt. Nun Mitte November meldete sich das zuständige Finanzamt mit dem Hinweis, es würde ein Lohnsteuerschätzungsbescheid mit Steuerklasse VI erstellt werden müssen, weil kein ELStAM-Abruf erfolgt sei und die Finanzverwaltung „Keine Verknüpfung zwischen Arbeitnehmer (SteuerID) und Arbeitgeber“ hätte. Im Zuge dessen drängen sich mir nun mehrere Fragen auf: Hatte jemand schon mal so einen Fall? Bisher war ich davon ausgegangen, dass man sich auf die elektronischen Rückmeldungen verlassen kann, schließlich ist der Abruf Pflicht. Wenn es keine Arbeitgeber- Arbeitnehmer – Verknüpfung gab, wie konnte dann ein Übernahmeprotokoll entstehen?
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