Was nicht unerwähnt bleiben darf: Die Freigabe zum mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft (Mimag) Link Mimag bedeutet aber auch, dass der Mandant einen eigenen Vertrag für DUO benötigt. Somit werden Ihm nicht nur die min. 3,50 Euro Speichergebühr weiterberechnet, sondern es werden dann auch die 10,50 Euro monatlich für DUO fällig. Solange der Bestand unter der Kanzlei-Beraternummer geführt wird, fallen nämlich nur die Speichergebühren an, da DUO selbst für den Berater kostenfrei ist. Das ist also Ansichtssache, geht aber für meine Begriffe in Ordnung, wenn man DUO als Tool für den Mandanten versteht, der damit in erster Linie ja seine bisher papiergebundenen Arbeitsabläufe digitalisiert und das Programm daher ja eigentlich Ihm zugute kommt. Aber nicht jeder Mdt. versteht natürlich, dass die Leistung jetzt plötzlich 10,50 Euro teurer wird.
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