Bei einem sozialversicherungspflichtigen Angestellten stimme ich Ihnen zu. Das Problem besteht bei einem Minijobbler. Folgendes Zahlenbeispiel: Gehalt 554,- EUR 1. Direktversicherung mtl. 254,- EUR (Gehaltsumwandlung) 2. Direktversicherung mtl. 150,- EUR (Gehaltsumwandlung) In den Monaten Januar bis Juli ergibt sich ein SV-Betrag von 554,- abzgl. 254,- abzgl. 150,- = 150,- EUR Im August wird die Grenze von 3.048,- EUR überschritten. Im September (dieser Monat ist einfacher zu verstehen) ergibt sich dann ein SV-Betrag von 554,- zzgl. 254,- zzgl. 150,- = 958,- EUR, da die Beträge nicht mehr sozialversicherungsfrei sind. Somit liegt in diesem Moment kein Minijob mehr vor und das sollte nicht das Ergebnis sein. Das Ziel ist, dass ab Januar der Betrag von 150,- EUR steuerfrei aber sozialversicherungspflichtig ist. Dann ergibt sich folgender SV-Betrag: 554,- abzgl. 254,- zzgl. 150,- = 450,- EUR.
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