Hallo, leider hat sich ja Datev von dem guten und verständlichen Programm NuKo getrennt und durch ein nicht immer so einfach zu bedienendes Ersatzprodukt abgelöst. Aber das sehe ja Gott sei Dank nicht nur ich so, wie in anderen Diskussionen zu lesen ist. Ich habe nun ein Verständnisproblem, wann Rechte der Benutzerverwaltung und wann Rechte der Benutzerverwaltung online greifen. Gibt es hier irgendein Schriftstück wo die Unterschiede gegenüber gestellt werden bzw. welche Verwaltung die Berechtigungen welcher Programme regelt? Müssen Beschränkungen auf Mandanten für bestimmte Programme in Beiden eingetragen werden, wenn der Mitarbeiter eine SmartCard (für Mail- Verschlüsselung, was nun wohl der Standard ist) besitzt? Greift Benutzerverwaltung online nur für Mitarbeiter mit SmartCards? Aktuelles Beispiel Lohn und Gehalt: Der Mitarbeiter wurde in der Benutzerverwaltung für eine bestimmte Mandantennummer gesperrt. Nun kann er aber laut Aussage des Chefs immer noch über Programmteile darauf zugreifen. Hängt dies mit der gesteckten SmartCard zusammen und den Freigaben in Benutzerverwaltung online? Ich hoffe, dass ihr mir zu etwas mehr Durchblick im "Rechtebereich" verhelfen könnt. Vielen Dank Dieter
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