@Hallo, folgender Fall : Der Mitarbeiter ist als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens in der SV nicht meldepflichtig und wird mit Steuerklasse 6 abgerechnet. Das ( sein ) Unternehmen hat nun seit Mai 2019 eine Direktversicherung für ihn abgeschlossen mit monatlich 536,00 € Beitrag. Demzufolge wäre dieser Betrag Monat für Monat komplett steuerfrei, da die 8% der JAG ( 80.400,00 € ) nicht überschritten werden. Es gibt keine Gehaltsumwandlung, keine Lohnerhöhung etc. dazu sondern nur die Zahlung des AG an die Versicherung. Einen Zuschuss des AG gibt es nicht, da der MA als geschäftsführender Gesellschafter Bei der Probeabrechnung wird allerdings der Betrag nur in 05/2019 mit der LA 4700 ( wie angelegt ) ausgewiesen, ab 06/2019 werden diese 536,00 € jeweils mit der Lohnart 4810 steuerpflichtig abgerechnet. Mache ich bei der Anlage des Vertrages etwas falsch oder an was kann es liegen, dass die 536,00 € nach Mai 2019 nicht mehr steuerfrei abgerechnet werden ? Ich hatte zunächst die Vermutung, dass es an der Steuerklasse liegen könnte da ja die Steuerklasse 6 gleichbedeutet mit einem weiteren Beschäftigungsverhältnis einhergeht aber selbst bei einer Probeabrechnung mit Steuerklasse 1 bekomme ich genau das gleiche Ergebnis dahingehend, das die 536,00 € ab 06/2019 versteuert werden. Ich danke schon mal. Nachsatz : Wie meine Vermutung gewesen ist .... bei Steuerklasse 6 kann nicht steuerfrei abgerechnet werden. Wobei mir nicht der Sinn dahinter in den Kopf will denn; als AN kann ich doch wählen ob ich ein Angebot zur bAV annehme welches evtl. bei einem zweiten AG nicht angeboten wird. Außerdem handelt es sich doch grundsätzlich um eine Steuerfreiheit dieser Beträge( zumindest bis zur Höchstgrenze ), welche Steuerklasse ein AN hat ist doch, bzw. müsste, vollkommen egal sein. Re: Direktversicherung wird steuerpflichtig abgerechnet Nachricht geändert durch Michaela Naumann
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