Hallo Herr Jedlitzke, herzlichen Dank für die Rückmeldung. Wir sind in der Entsorgungsbranche tätig. Als Beispiel möchte ich mal einen einen Vorgang exemplarisch beschreiben. Bei einem Kunden entsorgen wir tägl. ein bis zwei (es können auch mehr sein) LKW-Touren eines Abfalls. Je Transport wird ein Wiegeschein und ein Lieferschein benötigt. Der Kunde erhält einmal im Monat eine Rechnung von uns. Er fordert, das der Rechnung die Wiegescheine und die Lieferscheine beigelegt sind. Je nach Kunde darf die Rechnung aus zwei Anhängen bestehen, so generiert es ja das Auftragswesen next, oder nur aus einem Anhang. Dann müssen wir nacharbeiten und aus den beiden PDF`s eine machen. Bisher ist es uns nicht untergekommen, dass ein Kunde Anhänge größer 6 MB nicht angenommen hat. Wir haben bei einigen Kunden Größenbeschränkungen die bei 30 MB beginnen. Darunter haben wir bisher jede Rechnung per Mail versenden können. Ich glaube da geht die DATEV zu konservativ an die Sache ran! Große Kunden, bei denen wir die Rechnungen über Portale einreichen (z.B. Tungsten, Tradeshift) lassen ebenfalls erheblich größere Anhänge zu. Mit freundlichen Grüßen aus dem Norden
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