Hallo zusammen, wie oben beschrieben, handelt es sich um einen Arbeitgeber, der mit zwei Mandantennummern angelegt wurde. Ein Beschäftigungsbetrieb (Mandantennummer 1) ist die Hauptfiliale und die andere die Nebenfiliale (Mandantennummer 2). Nun möchte der Arbeitgeber zwei neue Arbeitnehmer einstellen, die zwischen den beiden Beschäftigungsbetrieben in einem Abrechnungsmonat springen. Weitere Problematik ist, dass ein Arbeitnehmer einer Hauptbeschäftigung nachgeht. Folgende Fragen habe ich nun hierzu: 1. Bei welchem Beschäftigungsbetrieb lege ich die Arbeitnehmer am besten an? Bei einer oder Hälfte zu Hälfte? 2. Wie rechne ich am besten ab? Nach den jeweils geleisteten Stunden in den Betrieben oder einen Festlohn auf beide zur Hälfte verteilen? 3. Wenn ich auf zwei Beschäftigungsbetriebe verteile, wie löse ich das Problem mit der Mindestbemessungsgrundlage zur Berechnung des RV-Beitrags, wenn der Monatsverdienst kleiner als 175,00 Euro ist? 4. Wie löse ich das Problem bei dem Arbeitnehmer mit der Hauptbeschäftigung, wenn ich diese auf die beiden Beschäftigungsbetriebe verteilen muss und er somit eine Mehrbeschäftigung hat? Zur Diskussion steht nicht, wieso wir zwei Mandantennummern verwendet haben. Dies ist eine Anweisung von meinem Chef. Ich bitte dies zu beachten. Vielen Dank im Voraus für eure Bemühungen und Antworten.
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