Hallo zusammen, ich habe hier eine Frage zur Eingabe von folgendem Punkt. Und zwar wurde festgelegt, dass die Ehefrau eines AN nicht voll als unterhaltsberechtigte Person zu erfassen ist, da sie selbst einen monatlichen Verdienst i. H. v. € 400,00 erzielt. Das Gericht hat beschlossen, dass zunächst der unpfändbare Betrag vom Arbeitseinkommen des Schuldners ohne Berücksichtigung der Ehefrau nach der Tabelle zu errechnen ist. Dieser ermittelte unpfändbare Betrag soll dann um weitere € 87,00 monatlich erhöht werden. Meine Frage: kann man das in LODAS irgendwie erfassen oder muss ich die Berechnung manuell ergänzen? [Berechnet haben die das so: Verdienst Ehefrau € 400,00 - Regelsatz für zsm.lebende Ehegatten 90% vom Eckregelsatz, derzeit € 416,00, also € 374,00, zzgl. eines Zuschlages von 30% = 486,20. Somit liegt die Frau mit Ihren € 400,00 um € 86,20 unter dem Freibetrag, gerundet € 87,00 - dieser Betrag erhöht dann den unpfändbaren Betrag des Arbeitseinkommens des Schuldners] Ich hoffe, jmd. hat eine Lösung für mich. Vielen Dank schon mal und viele Grüße
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