Hallo, ich bin immer noch am Straucheln, ob ich bei der Überbrückungshilfe II die Versicherungen wie KFZ, Rechtschutz etc. mit in den Förderzeitraum nehmen darf, obwohl nicht im Förderzeitraum bezahlt wurde. Das gleiche gilt für die KFZ Steuer. Alle Versicherungen sind schon jahrelang zu bezahlen und keine Neuverträge Lt. FAQ darf man nicht aufteilen. Verstehe ich das grundsätzlich falsch, oder habe ich da nur ein freundliches Mandantendenken. Wäre nett, wenn Ihr mir sagen könnt wie Ihr damit umgeht.
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