Liebe Mitglieder. Bei uns in der Kanzlei passiert es häufig, dass die Damen - die den Posteingang bearbeiten - die Bescheide falsch eintragen z. B. wird ein falsches Jahr erfasst oder der Mandant wurde nicht korrekt zusortiert (weil der Mandant unter mehren Mandantennummer läuft oder so ähnlich heißt) oder die Art des Bescheides wird verfehlt (z. B. ESt statt KSt). Jedenfalls sind all diese Daten, nachdem der Posteingang festgeschrieben wurde, nicht mehr änderbar. Änderbar ist einzig und allein der Bearbeiter in der Kanzlei. Fällt die fehlerhafte Eingabe dem Bearbeiter auf, müsste der eingetragene Bescheid storniert/ausgetragen und der Bescheid erneut eingetragen werden. Da dies einen enormen Verwaltungs- und Zeitaufwand verursacht (Mitarbeiter bearbeitet den Bescheid und will diesen austragen, stellt Fehler in der Eintragung des Bescheides fest, geht mit dem Bescheid zur Erfassungsdame, diese erfasst den Bescheid noch einmal, Mitarbeiter erhält Bescheid zum Prüfen und Austragen zurück), werden in unserer Kanzlei meistens die falsch eingetragenen Bescheide einfach als erledigt ausgetragen und der Bescheid eben nicht noch einmal eingetragen. Unser Wunsch wäre es, nach dem Festschreiben des Posteingangs, noch die Möglichkeit zu haben, die Daten berichtigen zu können. Gern auch mit Revision, so dass der Berichtigungsvorgang nachvollzogen werden kann. Wie handhabt ihr diesen Fall in den Kanzlein? Daniela Hanssen
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