Ich bin über das gleiche Problem gestolpert. Schön, dass die DATEV den Mandanten kontaktiert hat, auf fröhliche Mitglieder hofft und einen guten Tag wünscht. Geholfen hätte wahrscheinlich der Hinweis, dass im Zahlungsverkehr bei Bezeichnung des TAN-Mediums die vom Kreditinstitut vorgegebene Bezeichnung des PushTAN-Gerätes eingegeben werden muss. Bei Sparkassen findet man diese Bezeichnung im Online-Banking. Bei uns war dies "Handy". Ich hoffe auch, dass dies alle fröhlich stimmt und wünsche auch einen schönen Tag
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