Es ist tatsächlich so, dass man die Angabe 2022 erst angezeigt bekommt, wenn man A) die Jahresübernahme und B) den "DÜ-Status USt (RZ) aktualisieren" vorgenommen hat. Da ich aber nicht für alle meine Mandanten die Jahresübernahme vornehme, sobald ich die Dezember-Buchführung fertig habe, sondern meist erst, wenn ich mit der Januar-Buchführung beginnen will, kann ich die Buchführungsliste so nicht gebrauchen. Bei den Umsatzsteuervoranmeldungen ist es doch auch möglich, die zuletzt abgegebene VA anzuzeigen. Warum ist das bei den SVZ nicht möglich. Ich werde mir also wieder eine Liste meiner Mandanten ausdrucken und handschriftlich die abgegebenen SVZ abhaken, wie in der Vergangenheit auch. Ich hatte mir von der Buchführungsliste eigentlich erhofft, dass am 10.2.2022 dort alle meine Mandanten aufgeführt sind und dort das Jahr 2022 steht. Ist leider nicht so, also mach ich es wieder handschriftlich. MfG C. Pohl
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