Hallo Community, ich hoffe, Ihr könnt mir helfen. Folgender Sachverhalt: ich bearbeite den Jahresabschluss für einen Mandanten, welcher Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielt. Das Unternehmen wurde zum 1.1.2016 gegründet, entsprechend liegt ein Rumpfwirtschaftsjahr vom 1.1.2016 bis 30.6.2016 vor. Ab 1.7.2016 bis 30.6.2017 dann das gewöhnliche, für Land- und Forstwirte abweichende Wirtschaftsjahr nach § 4a EStG. Demnach müssen in der Einkommensteuer 2016 die Einkünfte für das RWJ komplett, die des anderen WJ zu 6/12 erfasst werden. Das Problem ist, dass ich nicht weiß, wie ich diesen Sachverhalt in der Einkommensteuer unterbringen kann, sodass vor allem die Berechnungsliste am Schluss die richtigen Werte ausgibt. Die einzige Möglichkeit, die ich bis jetzt gefunden habe ist, zwei Betriebe in der Anlage LuF anzulegen, einen für das kleine Wirtschaftsjahr bis 30.6. und einen zweiten für das andere. Von der Sache her kann diese Vorgehensweise aber doch nicht so vorgesehen sein. Für Ideen und Lösungsvorschläge bin ich sehr dankbar! MFG
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