Hallo Herr Witte, hier in BaWü haben wir dasselbe Problem mit den Finanzämtern. Beim Klimagespräch von einigen Wochen wurde uns nahe gelegt, dass wenn die Übermittlung authentifiziert erfolgt - also keine komprimierte Erklärung, sondern nur Belege einzureichen sind - wir den Text auf dem DATEV-Deckblatt "authentifiziert übermittelt" mit Textmarker anleuchten sollte. Hintergrund ist wohl folgender: Der Posteingang besteht beim FA wohl aus drei Stapeln, Erklärungen in Papierform, Erklärungen mit kompr. Erklärung und Erklärungen authentifiziert übermittelt. Wenn die Belege zu einer authentifizierten Erklärung versehentlich auf dem Stapel für die komprimierte Erklärung landen, dann gelangen sie zu den falschen Sachbearbeitern und schlummern dort in den Akten. Tatsächlich auch schon ein paar Mal so nachvollzogen, der zuständige Sachbearbeiter ging dann auf unsere Bitte auf die Suche und hat die Belege dann gefunden. Somit wird bei uns das Deckblatt nun schön bunt. Die Testphase läuft, ich bin gespannt ob es nun besser wird. Zum Thema ist nun diese Woche noch eine Abartigkeit aufgetaucht. Durch Zufall haben wir entdeckt, dass das Finanzamt Bietigheim-Bissingen auf seiner Homepage veröffentlicht, dass man bitte grundsätzlich nur noch Belege auf Aufforderung einreicht. Andere Finanzämter möchten bei bestimmten Steuerpflichtigen keine Belege mehr usw. usf. Es wird nun also dem Steuerberater zugemutet, dass er seinen Workflow dem entsprechenden Finanzamt anpasst. Juhu. Beste Grüße C. Schulz
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