Hallo, ich betreue eine Sprachenschule, die jetzt mit Bildungsschecks arbeitet. Sie ist EÜR-Rechner, bucht aber debitorisch, USt=Istversteuerer. Muss ich die Bildungsschecks der USt unterwerfen? Der Anspruch auf Auszahlung der Bildungsschecks besteht gegenüber der jwl. Behörde. Wie verbuche ich das alles??? MfG und danke!
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