Hallo, unsere Dezember-Abrechnung ist komplett durch. Da ein Mitarbeiter nun kurzfristig und nachträglich zum 31.12.2018 ausscheidet, muss ich für diesen noch Überstunden ausbezahlen und die DEÜV-Meldung erstellen. Reicht es da aus, wenn ich eine Wiederabrechnung einzelne PNR erstelle? Vielen Dank und Grüße in die Runde Chris
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