Ich habe keinen ähnl. Beitrag dazu gefunden --- ist aber ein sehr aktuelles Thema. GmbH-GF ist kein Gesellschafter --- und wurde als "Kopf und Seele" der GmbH schon seit Jahrzehnten sv-frei abgerechnet. Wurde bei SV-Prüfungen nie beanstandet. Und jetzt der Bescheid mit Nachforderung ab 1.1.2012 volle SV-Beiträge für 4 Jahre !!! Hierzu ein TIPP: im Heft 28/2017 DSTR ein Aufsatz von Stephan Rittweger "Beitragsnachforderungen für geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH" Es wird die Meinung vertreten, dass die DRV erst ab 7/2014 SV-Beiträge nachfordern darf --- da zu diesem Zeitpunkt erst die BSG Urteile vom 28.8.2012 veröffentlicht wurden!! Wer hat Erfahrungen mit Klage und Widerspruch gegen Nachforderungsbescheide der Deutschen Rentenversicherung in solchen Fällen?
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