Hallo Frau Preuß, leider hilft Ihre Nachvollziehbarkeit bezüglich des Unmutes nicht weiter. Wir stehen gerade vor dem Problem der Antragstellung. Es gibt Krankenkassen, bei denen ganz klar auf die verpflichtende elektronische Antragstellung verwiesen wird (da können wir jetzt gespannt sein, was passiert), es gibt Krankenkassen, bei denen geht das mit wenigen Klicks über die Webseite (Knappschaft). Allein das Herausfinden, wie die unterschiedlichen Krankenkassen das handhaben, dauert jetzt schon über eine Stunde. Wer bezahlt die? Haben Sie zu sowas mal mit einem Mandanten eine Honorardiskussion geführt? Und die DATEV schreibt "Aktuell sollten die Krankenkassen die Unbedenklichkeitsbescheinigung noch in Papier anbieten...". Ganz toll. Erinnert mich irgendwie an die beSt-Einführung nach dem 1.1.23 und den versendeten Registrierungsbriefen im März, als die Kammer darauf verwiesen hat, man sollte doch mal mit dem Finanzgericht telefonieren, ob sie nicht ausnahmsweise auch die Klage per Fax akzeptieren... Dazu frage ich dann hier die DATEV genauso: mit wem soll man denn bei der Krankenkasse dazu telefonieren, mit dem Pförtner, mit der Reinigungskraft, oder mit wem? Die Aussage ist dann höher zu werten, als die verpflichtende gesetzliche Regelung? Oder wie stellt sich die DATEV das vor? Da kann ich nur den Kopf schütteln.
... Mehr anzeigen