Hallo agmü, ich habe befürchtet, dass diese Antwort kommt. Ich stimmt aber nicht zu, weil das Auftragsdatum in der Akte hinterlegt ist - und sobald eine neue Instanz angelegt wird, gilt dann ja auch neues Recht. Daher unterstelle ich, dass der Fall, dass zu niedrige Gebühren angesetzt würden, sehr viel seltener auftreten würde. Man mag es also so oder so sehen, aber ein Problem wird es dadurch, dass eine durch die falsche RVG-Version verursachte Falschbuchung des Aufwands kaum erkennbar ist: weder in der Eingabemaske, noch in der Übersicht "Aufwand Anwalt" wird der Kilometersatz angezeigt. Daher habe ich auch ein Jahr gebraucht, um überhaupt zu bemerken, dass das bei uns falsch läuft. "Mindestwunsch" wäre daher die Angabe des Kilometersatzes in der Übersicht Aufwand Anwalt - wie übrigens auch die Angabe des angewandten Stundensatzes, was viel wichtiger ist und ich seit langem vermisse (und auch bisher erfolglos angeregt habe).
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