Guten Morgen, es geht ja aber nicht um die ELStAM-Daten, sondern um die Lohnsteuerbescheinigung 2016. Es handelt sich um einen Insolvenzfall. Daher hätte die Lohnsteuerbescheinigung 2016 nicht an das FA übermittelt werden dürfen. Damit der Insolvenzverwalter nun eine Korrektur durchführen kann, braucht er die Kontrollmitteilungs-ID. Gibt es diese für die Lohnsteuerbescheinigung? Mit freundlichen Grüßen Bianca Schröder
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