Hallo, kann ich und falls ja wie, eine Nachberechnung ins Jahr 2016 machen? Aufgrund eines Gerichtsurteils ist eine Kündigung ungültig und der Mitarbeiter muss rückwirkend Gehalt bekommen. Das betrifft den Zeitraum 01.11.2016 - 01.04.2017, ab 02.04.2017 ist er mit einer anderen Personalnummer bereits wieder als Arbeitnehmer angemeldet. Danke!
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