Liebe Community, ich wollte nachfragen, ob jemand mit nachfolgender Konstellation bereits Erfahrungen gemacht hat bzw. welche Vorgehensweise ihr diesbezüglich bevorzugt. Sachverhalt: Gesellschafter-Geschäftsführer erhält lediglich einen Firmenwagen, welchen er mit der "1%-Methode" über den Lohn versteuert. Da der Gesellschafter-Geschäftsführer kein Gehalt bezieht und der "Sachbezug-Kfz" der Besteuerung unterliegt, wird ein negativer Auszahlungsbetrag erzeugt. Um den Mandanten vor Verwirrung zu bewahren, würde ich gerne einen Netto-Bezug in Höhe der anfallenden Steuer hinterlegen, sodass ein Auszahlungsbetrag von 0,00 EUR entsteht. Die Lohnsteuer wird durch das Finanzamt von der GmbH eingezogen und der Gesellschafter-Geschäftsführer schuldet diesen Betrag der GmbH. Die Buchung der Schuld des Gesellschafter-Geschäftsführers gegenüber seiner GmbH erfolgt über sein Verrechnungskonto. Lösung: Ich habe eine individuelle Lohnart (Nr. "9001 Verrechnungskonto") mit folgenden Merkmalen erstellt: Lohnartenkern: NET01 Thema: Nettobe-/-abzug, allgemein, Allgemeine Lohnart Grundrechenformel: Grundbetrag * Lohnveränderung Beschreibung: Nettoabzug über das Verrechnungskonto Grundlagen: Faktorschlüssel: BT00 Betrag Lohnveränderung: <K.A.> Lohnartenbesonderheiten: Schlüsselung für Rechnungslegungszweck: Nicht relevant Würdet ihr meine oben aufgeführte Vorgehensweise teilen oder verwendet ihr beispielsweise eine standardisierte Lohnart oder einen anderen Weg, zum Beispiel mit dem Verbleib eines negativen Auszahlungsbetrags? Für Eure Unterstützung bedanke ich mich bereits im Voraus recht herzlich. Liebe Grüße Hans Fischer
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