Hallo Frau Hauch, im Verarbeitungsprotokoll von 12/2018 ist die Lohnsteuerbescheinigung nicht aufgeführt, d. h. es kam kein Hinweis o. ä. Mir ist aber jetzt noch aufgefallen, dass unter Mandantendaten | Stammdaten | Steuer | Berechnung | Lohnsteuerbescheinigung der Haken bei „Teilnahme an Datenübermittlung“ nicht gesetzt war. Ich habe bisher nur einen Punkt weiter oben "Elektronische Lohnsteuerkarte" angeschaut. Denken Sie, dass es funktioniert, wenn ich dort einen Haken setze und dann wie von Ihnen beschrieben (beim Mitarbeiter unter Stammdaten | Steuer | Besonderheiten – Reiter Sonstige Angaben im Block „Angaben zur steuerlichen Behandlung bei Nachberechnung im Vorjahr“ im Feld „Mitarbeitereinstellung:“ die abweichende Eingabe „Entstehungsprinzip") eine Lohnabrechnung für das aktuelle Monat durchführe? Oder meinen Sie, dass dann etwas doppelt, bzw. falsch, gemacht wird? Wenn ich eine Probeabrechnung durchführe, dann erscheint jedenfalls kein Hinweis auf eine an die Datenverwaltung gesendete Lohnsteuerbescheinigung. Aber vielleicht wird mir diese auch erst bei der tatsächlichen Abrechnung angezeigt... Vielen Dank für Ihre Bemühungen und Ihre ausführlichen Antworten! Viele Grüße Claudia
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