Hallo Frau Riedel, dieser Aussage kann ich nur zum Tei zu stimmen. Da wir in unserer Firma eine gleiche konstellation haben, ich hatte mit der Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) Hauptadresse Pennefeldsweg 12 c 53177 Bonn, Nordrhein-Westfalen Deutschland Telefon: +49 228 9530-0 Fax: +49 228 9530-600 E-Mail: post@dvka.de Homepage: www.dvka.de telefoniert, nachdem mir die AOK in mitteilte, das sie unseren Mitarbeiter (angestellt im deutschen Unternehemen / Wohnsitz und ständiger Aufenthalt (physisch) in Polen versichern kann aber nur wenn er eine A1 Bescheinigung von der polnischen ZUS beantragt und ausgestellt bekommt. Die ZUS wird dann auch festlegen ob er sich in Polen weiterversichern möchte oder kann / muss. Im Falle wenn der Arbeitsnehmer die Verpflichtungen von Arbeitsgeber übernimmt, bezahlt die Firma den Betrag auf das Konto des Arbeitgebers mit im Arbeitsvertrag hinterlegt. Für ZUS ist der Vertrag (bzw. im Arbeitsvertrag muss diese Summe stehen), dass der Arbeitnehmer die Verpflichtungen von Arbeitsgeber übernimmt und damit ausreicht. Wenn der Arbeitgeber dies alles alleine machen will, muss er direkt an ZUS den Betrag überweisen und er brauch eine: Steuer-Identifikation aus Warschau. Bei ZUS in Warschau anmelden (Formulare ZFA, ZDA, ZUA ausfüllen). Jeden Monat Formulare RCA, DRA, RSA an ZUS senden. Im Gegenteil, wenn der Arbeitgeber dies selber macht, wird der Arbeitnehmer dafür Verantwortlich und muss allenötige Formulare übersenden. Wir haben uns für die Variante mit der Auszahlung an den Arbeitnehemer entscheiden weil dies für uns effektiv weniger Papierkram bedeutet. Mit freundlcihen Grüßen Britt
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