Guten Morgen, ich habe von dem ELSTER-Beauftragten eine Antwort auf mein Problem erhalten: Ihr Anliegen zu "Fehlerhinweise bei Datenübernahme XML-Datei unter ELSTER in der UStVA" ist gelöst. Unsere Bearbeitung dieser Anfrage ist abgeschlossen. Seit einigen Jahren wurde die UStVA technisch auf eXML umgestellt und seitdem schreiben die XML-Schemata aller im Portal noch angebotenen Jahresversionen dieses Verfahrens in diesem XML-Element zwingend ein Versionsattribut (und nebenbei auch einen eigenen Namespace) vor. Dass der Import vor Release 57 ohne dieses Attribut noch funktioniert hat, war der Tatsache geschuldet, dass das Kalenderjahr (und damit die Bestimmung der Formularversion) in der ursprünglichen Implementierung noch aus einem tiefer enthaltenen Element //Umsatzsteuervoranmeldung/Jahr ausgelesen wurde. Mit der Generalisierung der Importfunktion, um sie auch für die neuen Kassensysteme verwenden zu können, haben wir von der Verwendung dieses UStVA-spezifischen Elements auf das Versionsattribut umgestellt, welches bei allen eXML-basierten Verfahren laut XML-Schema vorgeschrieben ist und hier die gleiche Information enthalten muss wie das genannte Element. Für die UStVA 2023 muss das XML also laut Schnittstellenbeschreibung so aussehen: <Anmeldungssteuern xmlns="http://finkonsens.de/elster/elsteranmeldung/ustva/v2023" version="2023"> [...] </Anmeldungssteuern> Auch die DATEV müsste schemakonform diese XML-Datensätze mit Versionsattribut erzeugen. Bis dahin können Benutzer natürlich das Attribut vor dem Import von Hand ergänzen. Gerne können die Steuerberatungen, die DATEV-Software nutzen, diese Information an die DATEV weitergeben. Wie kann es sein, dass DATEV noch mit so veralteten Mitteln arbeitet, wenn es schon seit einigen Jahren auf eXML umgestellt wurde?! Der hier erklärte Weg ist als Notfalllösung dann der richtige gewesen. Verstehen tue ich es jedoch nicht ...
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