Hallo Miteinander! ich habe eine Teilzeitkraft, die mit einer Direktversicherung/Entgeltumwandlung eine betriebliche Altersvorsorge will. Die monatlichen Beiträge sind unter den 4 % der Beitragsbemessungsgrenze und den 1.800,00 Euro für Neuzusagen. Durch die Beträge sinkt ihr Arbeitsentgelt regelmäßig unter EUR 450,00. Muss ich sie jetzt wie eine Minijobber abrechnen? Was passiert wenn Sie weitere Einkünfte hat (z. B. aus Landwirtschaft oder V+V)? vielen dank für Ihre Hilfe. L. Aschbacher
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