Hat jemand eine Idee, wie ich eine Arbeitnehmerin nach einem Bescheid von der Bundesknappschaft/Minijobzentrale genau auf den Stichtag ummelden kann? Wenn jemand zwei geringfügige Beschäftigungsverhältnisse hat, prüft die Minijobzentrale, ob die 450-EUR-Grenze monatlich eingehalten wurde, indem sie die beiden Arbeitgeber auffordert, den Durchschnittslohn der letzten 12 Monate zu melden. Wenn dann die 450-EUR-Grenze überschritten wurde, ergeht ein Bescheid zu einem bestimmten Stichtag. Und wenn der Arbeitgeber alles richtig gemacht hat, wird die Arbeitnehmerin ab diesem Tag versicherungspflichtig und freundlicherweise nicht rückwirkend. Aber ich kann keine Ummeldung mit Meldegrund 31, was ja richtig ist, auf einen Stichtag mitten im Monat machen. Das geht nur zum Monatsende. Wenn ich den Stichtag beachten will, muss ich die Beschäftigte abmelden mit Meldegrund 30, was falsch wäre. ich würde sie dann unter einer neuen Mitarbeiternummer als normale versicherungspflichtig Beschäftigte bei der jeweiligen gesetzl. Krankenkasse anmelden, aber mit Meldegrund 10, was falsch wäre. Denn es müsste Meldegrund 11 sein. Aber das geht nicht bei Neuanlage eines Mitarbeiters. genau das bestätigt mir die Bundesknappschaft. So geht es nur, dass ich die Mitarbeiterin zum Monatsersten schon als versicherungspflichtig anmelde. Damit ist die Bundesknappschaft einverstanden. Aber das ist zum Schaden von Arbeitgeber und Arbeitnehmerin. Hat jemand dafür eine Lösung ???
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