Hallo Zusammen, ich habe eine Mitarbeiterin, die eine Schöffentötigkeit ausübt. Nun möchte Sie, dass ich den Diffenenzbetrag für die Rentenversicherung (Betrag aus gekürzten Entgelt aufgrund von unbezahlter Freistellung und dem Arbeitsentgelt ohne Abzüge ) entsp. § 163 Abs. 3 SGB VI einzahle. Hat jemand von Euch schon Erfahrung damit? Wenn ja, würde ich micht freuen, wenn ihr mitteilen könnt, wie ihr diesen erfasst habt. Besten Dank im Voraus! Viele Grüße
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