Guten Morgen wir rechnen für einen großen Mandanten die Gehälter der Geschäftsleitung ab und der Mandant übernimmt seine übrigen Mitarbeiter direkt. Ich rechne mit LuG, der Mandant mit einer eigenen Software. Nun hat man in dem gestrigen Jahreswechselseminar mitgeteilt, dass das Absetzen von 2 Betragsnachweisen von zwei unterschiedlichen Systemen ab mit einer identischen Betriebsnummer von den Krankenkassen abgelehnt wird. Ist mir neu, finde auch nichts in Lexinform. Habt ihr davon schon gehört? Liebe Grüße aus Berlin
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