Hallo, die Stammlohnart wurde seinerzeit angelegt damit für die Überstunden, die als EB abgerechnet werden, die Umlagebeiträge abgeführt werden. Da Einmalbezüge wie z.B. Weihnachtsgeld nicht umlagepflichtig sind und die Stammlohnart dafür verwendet wurde. Korrekt ist das die Überstunden eigentlich rückwirkend in dem Zeitraum gemeldet werden müssen in dem sie entstanden sind. Das ist aber nicht neu sondern war schon immer so. Praktisch oft nicht oder nur sehr schwer nachvollziehbar in welchen Monaten dies geschah. So lange durch die Auszahlung der Überstunden die BBG monatlich nicht überschritten wird ist alles ok, werden aber soviel Überstunden ausgezahlt das die monatliche BBG überschritten wird rechne ich mit der Stammlohnart 877 ab. Zur Absicherung das nicht zu wenig verbeitragt wird. Bislang hat diese Vorgehensweise noch keinen Prüfer gestört da die Beiträge komplett abgeführt wurden.
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