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1. Re: Benzinkosten für privat genutzte Firmenwagen
schmulz 01.11.2017 15:16 (als Antwort auf: abuchheister)Geändert am 01.11.17 um 15:38 UhrHallo,
tatsächlich getragen Benzinkosten mindern nach neuester Rechtsprechung den Geldwerten Vorteil. Dieser kann jedoch lediglich auf 0 EUR gekürzt werden. Wer aufgrund des Urlaubes höhere Benzinkosten als der Geldwerte Vorteil gem. 1% Methode hat, hat hierdurch kein Anspruch auf einen "negative Geldwerten Vorteil".
Vielen Dank an Daniel Kühn für den Hinweis!
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2. Re: Benzinkosten für privat genutzte Firmenwagen
Gelöschter Nutzer 01.11.2017 15:17 (als Antwort auf: abuchheister)Geändert am 29.08.18 um 18:16 UhrBeitrag vom Nutzer gelöscht
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3. Re: Benzinkosten für privat genutzte Firmenwagen
d.k 01.11.2017 15:19 (als Antwort auf: abuchheister)Geändert am 01.11.17 um 15:27 UhrHallo Hr. Buchheister,
das von Ihnen zitierte Beispiel ist die "Ausnahme der Ausnahme". In dem Beispiel verauslagt der Arbeitgeber die privaten Tankrechnungen und rechnet dann nach km-Pauschalen ab.
Der Regelfall ist, dass die privaten Treibstoffkosten den geldwerten Vorteil mindern (wie von Ihnen berechnet).
@ Hr. Schmulz: Ihre Ausführungen sind m. E. nicht korrekt. Jeder privat bezahlte Beleg (Tanken, Parken, Wäsche) mindert jetzt die 1%-Regelung. (siehe selbes Dokument ganz oben: Neu im Oktober | Anrechnung vom Arbeitnehmer getragener Kosten)
Daniel Kühn
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4. Re: Benzinkosten für privat genutzte Firmenwagen
uwelutz 01.11.2017 15:38 (als Antwort auf: d.k)3 von 3 Personen fanden dies hilfreichHallo in die Runde,
das BMF-Schreiben aus 2013 ist aufgehoben und durch folgendes Schreiben ersetzt:
Lohnsteuerliche Behandlung vom Arbeitnehmer selbst getragener Aufwendungen bei der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs (Dokument 5236402).
Viele Grüße
Uwe Lutz
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5. Re: Benzinkosten für privat genutzte Firmenwagen
d.k 01.11.2017 15:49 (als Antwort auf: uwelutz)1 von 1 Personen fanden dies hilfreichHr. Lutz hat recht,
es gibt letztendlich keine Unterscheidung mehr zwischen Zuzahlungen und Kosten. Alles was der Arbeitnehmer selbst zahlt, kürzt die 1%-Regelung.
Das Dokument in LexInform gibt den Sachverhalt nur unübersichtlich wider, da die neue Rechtsprechung nur am Anfang erwähnt wird und nicht in die einzelnen Abschnitte eingearbeitet wurde.
Daniel Kühn