abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

" Arbeitnehmer online + " Zeiterfassung

Themenfremd
letzte Antwort am 30.10.2019 21:46:08 von jjunker
Dieser Beitrag ist geschlossen
jjunker
Experte
Offline Online
651 Mal angesehen

Guten Tag,

ich bin nach einer halben Stunde suchen zur Überzeugung gekommen, dass eine Zeiterfassung in Arbeitnehmer online nicht möglich ist?

(Sollte es so sein bitte mich sofort informieren und ich lösche diesen Vorschlag.)

Stattdessen wird auf Drittanbieter verwiesen.

Dies ist nicht konsequent. Gerade für kleine Unternehmen die keine professionelle Zeiterfassungssoftware im Einsatz haben würde es sich lohnen den Mitarbeitern in Arbeitnehmer online die Zeiten erfassen zu lassen. Der Personalverantwortliche meldet die so erfassten Werte dann über Unternehmen online freigeben an die Kanzlei (LODAS).

Die Erfassung der Stundenzettel, und seien es auch nur die Summenwerte, über die Vorerfassungsfunktion von Unternehmen online ist für jeden Personalverantwortlichen eine Zumutung. Hinzukäme, dass er die Stundenzettel digitalisieren müsste respektive aufbewahren müsste.

Konkret haben wir einen Mandanten der viele 450 € Kräfte beschäftigt. Er würde sich gerne von Papier komplett verabschieden. Jetzt muss ich ihm eine Drittanbieter Software anbieten. Extra Verträge, Verwaltung und das Schlimmste --> zwei Systeme in die sich die Mitarbeiter einwählen müssten.

Mein Vorschlag: Ergänzung von Arbeitnehmer online um eine Zeiterfassungsfunktion. Jeder Mitarbeiter kriegt seine Datev APP aufs Handy. Wenn der Arbeitstag beendet ist --> Zeit eintragen. Monatsende --> Zeiten festschreiben und die Abrechnung als PDF downloaden.

Wir versuchen unsere Mandanten auf das digitale Zeitalter umzustellen und an dieser wesentlichen Stelle sind wir als Genossenschaft blank und greifen auf Drittanbieter zurück. Wenn es schon ein Drittanbieter sein muss, dann wenigstens so "versteckt" wie die finAPI GmbH bzgl. HBCI Zugang.

Nichts gegen Drittanbieter man kann keinen Generalanspruch auf Vollständigkeit haben. Nur Zeiterfassung ist spätestens seit der Einführung des Mindestlohn ein sehr zentrales Thema und wäre ein Verkaufsargument für Arbeitnehmer Online.

Mit freundlichen Grüßen,

Johannes Junker

Feedback DATEV 30.10.2019

Hallo,

Unsere Lohn-Anwendungen sind nicht Teil der Versuchsphase „DATEV Ideas“.

Wir sammeln momentan ausschließlich Ideen zu DATEV Unternehmen online (Schwerpunkt Rechnungswesen) oder dem DATEV Marktplatz.

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
Status: Themenfremd
1 Kommentar
jjunker
Experte
Offline Online
574 Mal angesehen

Vielen Dank für das Feedback.

Viele Mandanten verstehen Arbeitnehmer Online aber als Teil von Unternehmen Online. Schlicht weil es beides auf online endet.

Letztendlich wollen die Mandanten vom Papier weg.

Was soll man den Mandanten dann mitteilen? Für die FiBu geht das für Lohn aber bitte weiter Papierlisten führen und dann in UO eintippen? Keiner unserer Mandanten wird mir die Listen abtippen. Alle werden sagen: „Wo können meine Leute das eintippen?“

Können Sie sich vorstellen was passiert wenn ich dann sage: „Garnicht„? Der Mandant wird sich jemanden suchen der ihm alles aus einer Hand bieten kann. FiBU Belege Abschluss Alles...

Mit der Einstellung: „Das betrifft Lohn und nicht UO“ kann man sich seitens der Entwicklung „bequem“ zurück lehnen. Ja ich verstehe, dass es nicht alles Schlag auf Fall gehen kann. Nur ist es auf Dauer zu kurz gedacht.

Für uns darf nicht die Innenwahrnehmung relevant sein. Die Außenwahrnehmung, zumindest unserer Mandanten, habe ich oben beschrieben und die ist relevant.

Mit Einführung des Mindestlohns hätte diese von mir vorgeschlagene Funktion schon Marktreif sein müssen. So machen das Geschäft Andere.

Mit freundlichen Grüßen,

Johannes Junker