abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

durchgängigen Prozess im DUO bei Ausgangsrechnungen zum Mahnwesen in K-Rewe

Umgesetzt
letzte Antwort am 26.07.2022 16:24:56 von Nina_Naßler
Dieser Beitrag ist geschlossen
georg_hesser
Beginner
Offline Online
307 Mal angesehen

Sehr geehrte Damen und Herren bei der DATEV,

auf Grundlage eines aktuellen Servicekontaktes bitte ich die DATEV, einen reibungslosen und fehlerfreien Prozess im Bereich der Ausgangsrechnungen zu schaffen. Folgendes Szenario ergibt sich bei unseren Kunden: sie digitalisieren Ausgangsrechnungen nach DUO mit erweitertem Bearbeitungsmodus. Bei rund 30% der Ausgangsrechnungen sollen Lastschriften erstellt werden. Bei allen Kundenstammdaten sind die Zahlungsbedingungen erfasst. Bei Lastschrift sind demnach entweder "Lastschrift erstellen" oder "Überweisung durch Kunden" eingestellt. Werden die Ausgangsrechnungen mit "Überweisung durch Kunden" für K-Rewe bereitgestellt, erfolgt zutreffend keine Lastschrifterstellung, aber das Feld Belegfeld2 ist mit der "9" übergeben. Für den Zahlprozess mag das richtig sein, nur leider gibt es dann keine Möglichkeit, ein Mahnwesen für die Kunden in K-Rewe zu erstellen.

Hier ist die eigentliche Problematik, welche DATEV derzeit nicht lösen kann. Zwar kann im DUO eingestellt werden "Überweisung durch Kunden", was jedoch nur dazu führt, dass keine Lastschrift erstellt werden. Gleichzeitig eliminiert die DATEV damit die erfasste Zahlungsbedingung. Offenbar scheint es sehr unüblich zu sein, dass mit Ausgangsrechnungen aus DUO auch ein Mahnwesen in K-Rewe erstellt wird. Nach meinem Dafürhalten liegt hier ein Systemfehler vor, weil nur der weitere Bearbeitungsprozess Zahlungswesen betrachtet wird, aber nicht der nachgelagerte Prozess des Mahnwesens!

Nach intensiver Befassung der DATEV-Entwicklung und des DATEV-Produktmanagements (bin mir nicht sicher, ob ich deren Namen hier nennen und veröffentlichen kann), welche sich wirklich Mühe gegeben haben, lautet die Antwort leider: das ist derzeit nicht möglich und kann auch nicht umgesetzt werden, weil es dafür zu wenige Anwender gibt.

DAHER bin ich jetzt über die Community auf der Suche nach anderen Usern/Kanzleien/Unternehmen/Betroffenen, die ebenfalls das geschilderte Problem haben. Es scheint die einzige Möglichkeit zu sein, Fehler in den Datev Anwendungen auf die "Entwicklungs-Agenda" zu bekommen, wenngleich ich eher skeptisch bin. Im DUO reicht das Prozessdenken bisher nur bis zum Zahlprozess, aber nicht weiter zum Mahnprozess. Das finde ich sehr bedauerlich und unbefriedigend. Fraglich ist, ob ich meinen Kunden auch in Zukunft die Softwarelösung DUO wirklich empfehlen kann.

Ich freue mich auf zahlreiche Kommentierungen und Anregungen; vielleicht kann sich die Datev doch noch weiter verbessern.  

Status: Umgesetzt

Hallo zusammen, 

Schande über mein Haupt: es gibt gute Neuigkeiten zu dieser Idee, die ich noch nicht in der Runde gestreut habe😟

 

Mit der Installation der DATEV-Programme 15.0 (das entspricht der Kanzlei-Rechnungswesen V 10.0) ändert sich das Programmverhalten. Ab dieser Version wird immer die Netto-Fälligkeit aus der Zahlungsbedingung in das Belegfeld 2 in die DATEV-Rechnungswesen-Programme übernommen. Der Posten ist damit für das Mahnwesen nicht mehr gesperrt. 

2 Kommentare
florianbauer
Einsteiger
Offline Online
156 Mal angesehen

ich sehe das genau so und zwar nicht nur bei den AR sondern auch bei den ER als Basis für eine Qualitäts-FIBU mit Liquidtätsplanung; Problem ist, dass gefühlt 90 % der Steuerberater keine Qualitäts-FIBU mit korrekten Fälligkeitsdaten erstellen und sich die DATEV leider an diesen 90 % orientiert;

 

Technisch ist die Umsetzung scheinbar einfach möglich, da dies kurzzeitig mit dem update im Frühjahr 2019 möglich war; Vorschlag an die DATEV: Einstellung in den Stammdaten, ob die Übergabe erfolgt oder nicht; 

 

Vielen Dank im Voraus

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Naßler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
48 Mal angesehen
Status geändert in: Umgesetzt

Hallo zusammen, 

Schande über mein Haupt: es gibt gute Neuigkeiten zu dieser Idee, die ich noch nicht in der Runde gestreut habe😟

 

Mit der Installation der DATEV-Programme 15.0 (das entspricht der Kanzlei-Rechnungswesen V 10.0) ändert sich das Programmverhalten. Ab dieser Version wird immer die Netto-Fälligkeit aus der Zahlungsbedingung in das Belegfeld 2 in die DATEV-Rechnungswesen-Programme übernommen. Der Posten ist damit für das Mahnwesen nicht mehr gesperrt.