16.05.2019 15:00
Mir hat es sich - um ganz ehrlich zu sein - noch nicht erschlossen, warum nicht
auch in der erweiterten Bearbeitungsform erfasste Belege automatisch an den
Steuerberater bereitgestellt werden können.
Vielleicht könnte man dies ja auch mal automatisieren bzw. eine Option in den
Einstellungen schaffen, dass die automatische Bereitstellung der Belege erfolgt.
18.07.2019 15:58
dann sind die Belege sofort festgeschrieben und man kann nur mit Sonderrechten noch Änderungen vornehmen
30.09.2019 09:48
30.05.2023 15:40
30.05.2023 16:00
Ein automatisches Bereitstellen finde ich auch problematisch. Es wäre aber schön, wenn man leichter erkennen könnte, dass noch nicht bereitgestellte Belege vorhanden sind.
Zum Beispiel so:
01.06.2023 14:30
Warum sollte man überhaupt mit der Bereitstellung arbeiten und nicht einfach den Beleg buchen können. Die Bereitstellung versetzt uns doch wieder in den "alten" Fall zurück, dass wir stichtagsgebunden arbeiten. So können wir die laufend bereitgestellten Belege einfach verbuchen, wie uns das möglich ist und zum Ende des Monats die Bankbuchungen hinzuergänzen. Das Bereitstellen habe ich nie verstanden und auch die vermeintliche Argumentation bzgl. GOBD oder organisatorische Abstimmung etc. teile ich nicht:
https://www.datev-community.de/t5/Ideen-zu-Unternehmen-online/Unternehmen-online-mit-Rechnungsb%C3%BCchern-Modus-erweitert-%C3%BCber/idi-p/123025/highlight/true
01.06.2023 15:01
Meines Wissens muss mit einer Bereitstellung gearbeitet werden, da bei der erweiterten Form eine weitere Bearbeitung der Belege durch den Mandanten stattfindet. DATEV kann schlecht erkennen, ob die Bearbeitung schon abgeschlossen ist oder nicht. Wenn der Beleg dann einmal durch das Steuerbüro verarbeitet wurde, kommt der Mandant nicht mehr in die Bearbeitung, was ja auch kontraproduktiv wäre.
Irgendwie muss der Mandant also mitteilen, dass der Beleg endgültig bearbeitet ist. Entweder müsste der Mandant also bei jedem Beleg anklicken, dass er endgültig bearbeitet ist oder man arbeitet mit einer Bereitstellung. Ist ja bei der Kasse genauso.
01.06.2023 15:42
was soll der Mandant denn bearbeiten, was für die Steuerkanzlei von Interesse ist. Wenn er komplett vorkontiert hat er nicht lange einen Steuerberater der die Buchhaltung macht oder es handelt sich um eine seltene Sonderkonstellation. Alles andere sind zwei unterschiedliche Bearbeitungskreise im Unternehmen und in der Kanzlei. Der digitale Beleg wird sowohl im Unternehmen als auch in der Kanzlei durch komplett eigene voneinander unabhängige Prozesse geschleust. Hier muss niemand auf den anderen Rücksicht nehmen oder sein Ergebnis abstimmen, allein die Vollständigkeit ist wichtig. Der Mandant kann von der Rechnungsprüfung bis hin zur Zahlungsfreigabe vollkommen unabhängig agieren. Wichtig ist dabei nur, dass die Kanzlei nur Belege bucht, die bereits vom Mandanten ersterfasst wurden. D.h. bei der Belegbearbeitung im DUO durch den Mandanten geht er und auschließlich er den Posteingang durch und speichert die Belege danach im Ablageordner um. Die Kanzlei bucht ausschließlich Belege, die nicht im Posteingang und nicht gebucht sind, dann funktioniert das einwandfrei. Eine weitere Abstimmung zur Freigabe bedarf es nicht!