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Benutzer von Kassenbuch Online muss auch Kassenbelege hochladen dürfen

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letzte Antwort am 20.11.2020 07:58:10 von MHoeft
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blum
Experte
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Als Steuerberater möchte ich dass ein Mitarbeiter des Mandanten der in der Rechteverwaltung-Online das Recht auf Kasse-Online hat (aber kein Recht auf Belege, da der Kassenmitarbeiter natürlich nicht alle Debitoren und Kreditoren sehen soll) auch über "DATEV Dokument-Upload online" Belege zur Kasse hochladen darf?

Eine DATEV Ideas Unmöglichkeit (Siehe These 3 Expedition Zukunft DATEV Eigenorganisation der etwas andere Weg = Weiterentwicklung)

Status: Offen
4 Kommentare
MHoeft
Fortgeschrittener
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Diese ist auch für unsere Kunden relevant, die mehrere Standorte haben, an denen Standort-Mitarbeiter nur Kassenbelege hochladen und im Kassenbuch eintragen und verknüpfen sollen.

 

Diese Standort-Mitarbeiten müssen Kassenbelege hochladen, sollen / dürfen die anderen Belegtypen in Belege nicht sehen!

 

Da dies bisher nicht möglich ist, ist DUO und die revisionssichere Kassenführung nicht umsetzbar.

renek
Fachmann
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Leider genau der Grund warum wir auch für jede Kasse einen eigenen Mandanten nutzen müssen...  😤 In vielen anderen Lösungen ist eine Rechteverwaltung integriert, die mir erlaubt nur das anzuzeigen das der Nutzer auch tatsächlich sehen darf. In Datev ist dies leider so nicht möglich. Daher Mehraufwand für uns.

mztfb
Einsteiger
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Ich hänge mich hier mal an:

 

Wir haben kürzlich Unternehmen Online bei einem Mandanten eingerichtet.

 

Die Kassenführung soll durch eine kaufmännische Angestellte erledigt werden. Die entsprechende Mitarbeiterin soll KEINE Rechte für Belege online erhalten, da vom Mandanten nicht gewünscht ist, dass die Angestellte Einsicht in die KOMPLETTE Buchhaltung erhält. Anhand der Eingangs- und Ausgangsrechnungen kann hier relativ leicht auf das Betriebsergebnis geschlossen werden.

 

Dank Email-Upload ist es ja möglich, Kassenbelege sowie Eingangs- und Ausgangsrechnungen auch ohne Rechte für Belege Online hochzuladen. Die Kasse kann aber ohne Rechte für Belege online auch nur ohne Belege geführt werden - also faktisch gar nicht.

 

Ich finde das ergibt wenig Sinn. Die Kassenführung sollte auch an einen Mitarbeiter des Unternehmens delegiert werden können, OHNE Einblick in die GESAMTE Buchhaltung zu geben.

 

Dafür gibt es 2 einfache Lösungsansätze:

 

a) Wenn man Rechte für die Kasse hat, sollte die Kassenerfassung mit Belegen auch ohne Rechte für Belege online möglich sein

b) Rechte für Kasse erfassen umfasst auch Rechte für Kassenbelege (hochladen + Einsicht)

 

Ich hoffe das kann zeitnah umgesetzt werden. Bei unserem Mandanten hat das für relativ viel Unverständnis gesorgt (und bei uns auch).

 

Danke und viele Grüße

MHoeft
Fortgeschrittener
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Um unserem Kunden die Möglichkeit zu bieten, dies abzubilden haben wir es über die Berechtigung für Belegordner (Status: vertraulich) gelöst.

 

Belege (≠ Kasse) werden sofort nach dem Upload aus dem Posteingang in Ordner mit vertraulichen Rechten verschoben (da beim Upload kein Berechtigungsstatus mitgegeben werden kann).

Die Angestellte hat hierfür keine (SmartCard)Rechte, sieht daher nur Kassenbelege die Sie dann verarbeiten kann.

 

Nach dem Verbuchen der Belege (≠ Kasse) in Rechnungswesen werden diese in der Belegablage in einen Ordner mit vertraulichen Rechten verschoben, so dass auch hier kein Zugriff möglich ist.

 

 Vielleicht können Sie die Lösung vorläufig nutzen, bis DATEV hoffentlich bald eine praktikable Lösung bietet.