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Belege Online Speicherpreise an marktübliche Konditionen anpassen

Umgesetzt
letzte Antwort am 11.10.2021 23:41:31 von jjunker
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Fachmann
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Es wird immer mehr mit dem Smartphone und Tablet gescannt. Dies ist oft komfortabler, z.B. mit der der ScanBot App i.V.m. DATEV Connect Online.

Leider rächt sich das bei den Speicherkosten, da dann schnell mal ein Beleg 500 KB und mehr hat.

Mobile Scanner lassen sich nicht so einrichten, wie die DATEV es empfiehlt (TIFF, S/W, 300dpi).

Darüber hinaus sind die Preise für das Speichern der Belege in der Cloud im Vergleich mit anderen Anbietern von Cloud-Speichern (z.B. Google, Amazon) exorbitant (wir reden hier nicht über den Faktor 5 oder 10, es ist noch extremer).

Im Sinne einer voranschreitenden Digitalisierung wünsche ich mir die Weitergabe Kostensenkungen im Bereich der Datenspeicherung (technischer Fortschritt) an den Kunden.

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Feedback von DATEV am 06.07.2020

 

Liebe Community,

Seit dem 01.07.2020 greift nun das neue MyDATEV Dokumentenspeichervolumen

Für weitere Informationen sehen Sie auch MyDATEV Dokumentenspeichervolumen: mehr Freivolumen - weniger Kosten auf unserer Homepage

 

Beste Grüße, 

Nina Eichenmüller

 

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Feedback von DATEV am 10.06.2020

heute erhalten Sie die Informationen per DATEV-Mitteilung und können in der Speicheranzeige Ihre Daten einsehen.  Die Preisanpassung erfolgt zum 01.07.2020

 

Beste Grüße, 

Nina Eichenmüller 

 

 

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Feedback von DATEV am 21.02.2020

Mit dem MyDATEV Dokumentenspeichervolumen greift ab Juli 2020 das neue Preismodell für Unternehmen online. Weitere Informationen erhalten Sie auf der DATEV Homepage unter www.datev.de/preismassnahmen (geschützter Bereich).

 

Beste Grüße, 

Nina Eichenmüller

 

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Feedback von DATEV am 02.07.2019

 

Hier nun die versprochenen Infos, wie es mit den Speichergebühren für Belege und Dokumente weitergehen wird:

 

Die Berechnung von Speicher für Belege/Dokumente im DATEV Rechenzentrum wird insgesamt neu geregelt und damit heutige Zusatzkosten für diese Speicherung reduziert, um Sie und Ihre Mandanten bei der voranschreitenden Digitalisierung weiter zu unterstützen.

 

In diesem Zuge werden die Berechnung von Speicher und Businesslogik (z.B. von Belege online) voneinander getrennt.

 

Das neue Berechnungsmodell für die reine Speicherung von Belegen/Dokumenten ist wie folgt geplant:

  • Jeder Vertragspartner, der eine DATEV-Anwendung nutzt, mit der Dokumente/Belege im Rechenzentrum gespeichert werden, erhält zukünftig ein übergreifendes Freivolumen.
  • Das Freivolumen …
    … erhöht sich mit zunehmendem Digitalisierungsgrad, d.h. zunehmender Nutzung von DATEV-Anwendungen, die Belege/Dokumente im Rechenzentrum speichern.
    … kann flexibel mandanten- und anwendungsübergreifend verwendet werden.
    … ist in Summe so bemessen, dass im Normalfall keine Zusatzkosten entstehen. Kosten für Speicher entstehen nur, wenn der monatliche Speicherbedarf das Freivolumen überschreitet.

 

Für die Business-Logik von Belege online wird zukünftig nur noch der Grundpreis in Rechnung gestellt. Damit sind diese Kosten vom Belegvolumen des Mandanten unabhängig und planbar. Die Berechnungsstaffel von Belege online wird ab der 2. Staffelstufe komplett entfallen.

Zur Business-Logik gehören z.B. das Bearbeiten und Suchen von Belegen, dem Buchungsassistent [OCR] zur Vorbelegung von Belegdaten und dem Zugriff auf digitale Belege aus den DATEV-Rechnungswesen-Lösungen,

 

Die Einführung des neuen Berechnungsmodells ist für 2020 geplant.

Im Herbst 2019 werden wir dazu ausführliche Informationen bereitstellen. Bis dahin bitten wir Sie noch um Geduld, da an Details aktuell noch gearbeitet wird.

 

VG aus Nürnberg

Stefanie Herold

 

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Feedback von DATEV am 11.06.2019

 

wir sind bereits an einer Neugestaltung der Speicherpreise dran und können Ihnen voraussichtlich in den nächsten Wochen bereits mehr dazu sagen.

 

VG aus Nürnberg

Stefanie Herold

Status: Umgesetzt

Liebe Community,

Seit dem 01.07.2020 greift nun das neue MyDATEV Dokumentenspeichervolumen 🙂 

Für weitere Informationen sehen Sie auch MyDATEV Dokumentenspeichervolumen: mehr Freivolumen - weniger Kosten auf unserer Homepage. 

55 Kommentare
happe
Einsteiger
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Schließlich nutzt DATEV die Bestände auch für den Aufbau der KI. Erhält also auch Vorteile daraus, so dass endlich die Bepreisung vom Speicherplatz den marktüblichen Gegebenheiten entsprechen muss.

olafbietz
Meister
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Ich unterstütze diesen Vorschlag absolut. Eine Kostenreduzierung würde auch die Akzeptanz von Unternehmen Online bei skeptischen Kanzleien und Mandanten erhöhen.

Siehe auch

Weil eingangs von Smartphone und Tablets die Rede ist, verwiese ich auch auf meinen Vorschlag zur Verbesserung der Upload-Mobil App.

Ich bin der Meinung, dass dieser Vorschlag umsetzbar ist und das Problem um die Speicherpreise zusätzlich entschärfen könnte.

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Fachmann
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Die Frage sollte sich die DATEV auch stellen: Will die DATEV den Einsatz und die Verbreitung von mobilen Apps fördern oder behindern?

Wie ich gehört habe, soll die DATEV Scann App (DATEV Upload mobil) weiterentwickelt und verbessert werden. Unter den Annahme, dass die modernisierte DATEV Scann App ein tolles Produkt wird, müssen wir dann dem Anwender sagen: Die DATEV hat einen tolle App für dich entwickelt, aber bitte nutze diese nur in Ausnahmefällen, da es sonst teuer wird (wegen des Speichervolumens).

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march
Einsteiger
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viele Unternehmen bedienen sich ja auch Drittanbietern. (Sicherheit ist ja trotzdem vorhanden)

AWS | Amazon Glacier – Online Backup Server in der Cloud

Google Vault: E-Discovery und E-Mail-Archivierung | G Suite

mkolberg
Meister
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Zusätzlich könnte UO auch so eingestellt werden, daß es Monster- Dateien durch Umkonvertieren verschlankt.
(Natürlich optional auswählbar und mit einer gewissen Logik, so daß die geschrumpften Dateien immer noch lesbar sind. Dieses ließe sich programmtechnisch mittels hash- Wert der OCR- Kennung testen)

Dennis_Gebhard
Einsteiger
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Das soll bei Upload mobil sogar der Fall sein. Die Bilddateien werden laut Aussage der DATEV beim Upload ins Unternehmen online noch einmal kompirmiert. Man sieht allerdings nicht in der App, welche Größe sie dann erreichen werden.

v_seidler
Beginner
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Ich finde, man kann die DATEV-Preise nicht mit Amazon und Google vergleichen, da die DATEV aus Sicherheitsgründen nur in Deutschland speichert und die Sicherheitsanforderungen sehr hoch sind. Dies ist bei vielen Mandanten ausschlaggebend. Vergleicht man aufgrund dieser Kriterien, sind die DATEV-Preise sogar sehr günstig.

olafbietz
Meister
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Beispiel oCloud.de:

Server stehen in Deutschland, nur ISO 27001 zertifizierte Rechenzentren, usw.

10 GB Speicherplatz: 1,50 Euro / Monat.

Vergleich Belege Online 10 GB: 51 Euro / Monat, wenn es nur ein Mandant ist, 70 Euro, wenn es verschiedene Mandanten sind.

Ich sehe da durchaus eine Diskrepanz. Zumal ich mir von meiner Genossenschaft einen Vorteil und keine Nachteile erhoffe. Bei einem Datenvolumen, wie DATEV es verwaltet, müssten doch mengenmäßige Vergünstigungen zu erzielen sein.

eliansawatzki
Meister
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Mit der Gebühr für Belege online wird ja nicht nur der reine Speicherplatz bezahlt. Hinzu kommen aus meiner Sicht funktional noch:

- der Buchungsassistent

- Revisionssicherheit bei entsprechender Anwendung

- Zugriff und Datenaustausch durch/zwischen Kanzlei und Mandant für die FiBu

- digitale Personalakte

- Komfort bei der Belegerfassung, -bearbeitung und -bezahlung

Jetzt kann man sich noch streiten, an welcher Stelle solche Programme wie:

- Scanmodul

- Belegtransfer

- Dokument Upload online

- SmartLogin

- Upload mobil

in die (vermutliche) Mischkalkulation der DATEV einfließen. Also ob diese Programme über die Grundgebühr von DUO oder über die Gebühr von Belege online abgedeckt sind.

Bis auf SmartLogin müssten die oben aufgeführten Programme auf die Vergütung bezogen aus meiner Sicht in Belege online enthalten sein, denn ohne Belege online benötigt man keine Tools zum Upload von Belegen.

Aus meiner Sicht fehlt dieser Idee der Blick aufs Ganze. Ich unterstütze diese Idee daher nicht.

olafbietz
Meister
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Mit der Gebühr für Belege online wird ja nicht nur der reine Speicherplatz bezahlt. Hinzu kommen aus meiner Sicht funktional noch:

- der Buchungsassistent

- Revisionssicherheit bei entsprechender Anwendung

- Zugriff und Datenaustausch durch/zwischen Kanzlei und Mandant für die FiBu

- digitale Personalakte

- Komfort bei der Belegerfassung, -bearbeitung und -bezahlung

Jetzt kann man sich noch streiten, an welcher Stelle solche Programme wie:

- Scanmodul

- Belegtransfer

- Dokument Upload online

- SmartLogin

- Upload mobil

in die (vermutliche) Mischkalkulation der DATEV einfließen. Also ob diese Programme über die Grundgebühr von DUO oder über die Gebühr von Belege online abgedeckt sind.

Bis auf SmartLogin müssten die oben aufgeführten Programme auf die Vergütung bezogen aus meiner Sicht in Belege online enthalten sein, denn ohne Belege online benötigt man keine Tools zum Upload von Belegen.

Aus meiner Sicht fehlt dieser Idee der Blick aufs Ganze. Ich unterstütze diese Idee daher nicht.

Ist Ihr gutes Recht, diese Idee nicht zu unterstützen.

Wenn Sie der Meinung sind, dass all die obigen Leistungen im Preis für Belege Online enthalten sind, dann ist das Preis-Leistungsverhältnis für Belege Online tatsächlich absolut in Ordnung. Allerdings müsste dann m. E.  in Zukunft der Preis für Unternehmen Online nahezu vollständig entfallen, weil dort fast keine Leistungen mehr erbracht werden.

eliansawatzki
Meister
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Aus meiner Sicht hat Unternehmen online ohne Belege online auch noch eine ganze Menge an Funktionen:

- Auswertungsbereitstellung für FiBu, Jahresabschluss, Kostenrechnung, Anlagenbuchführung und Lohn

- GOBD-konforme Kasse für bis zu 99 Kassen pro Bestand mit Datenübermittlung an die Kanzlei

- Rechnungswesen-Vorerfassung

- Banking-Modul (wobei Sammler automatisch aufgelöst werden)

- SEPA-Mandatsverwaltung

- Bis zu 10 kostenfreie Nutzer bei Verwendung von SmartLogin

- LOVOR

- Lohn-Vorerfassung

- Verknüpfung mit dem Kassenarchiv online

So unterschiedlich ist die Wahrnehmung...

Gelöschter Nutzer
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Dann hätte Datev vielleicht das Programm an sich höher bepreisen sollen und Speicherplatz nur mit „Speicherkosten“ berechnen sollen bzw. eine Pauschale inkl. Speicher (von mir aus 5 GB danach 1 GB für 1 €). Heute rechnet keiner mehr in 0,5 GB Schritten. Außer Mobilfunkanbieter.....

olafbietz
Meister
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Aus meiner Sicht hat Unternehmen online ohne Belege online auch noch eine ganze Menge an Funktionen:

- Auswertungsbereitstellung für FiBu, Jahresabschluss, Kostenrechnung, Anlagenbuchführung und Lohn

- GOBD-konforme Kasse für bis zu 99 Kassen pro Bestand mit Datenübermittlung an die Kanzlei

- Rechnungswesen-Vorerfassung

- Banking-Modul (wobei Sammler automatisch aufgelöst werden)

- SEPA-Mandatsverwaltung

- Bis zu 10 kostenfreie Nutzer bei Verwendung von SmartLogin

- LOVOR

- Lohn-Vorerfassung

- Verknüpfung mit dem Kassenarchiv online

So unterschiedlich ist die Wahrnehmung...

Die wenigsten meiner Mandanten brauchen oder nutzen all diese Funktionen. Aber jeder soll sie vollumfänglich bezahlen. Die kleinen Mandante subventionieren also die großen. Meinetwegen kann DATEV die DUO-Pauschale in Einzelteile aufspalten. So zahlt jeder nur das was er nutzt. Wenn jemand, der nur Belege übermitteln und Auswertungen abholen möchte, nur 2,00 Euro statt 10,50 Euro zahlen müsste, dann könnte ich den Bestand an DUO Mandanten vervielfachen.

Das vorhandene Preismodell ist im Ganzen zu überdenken und passt vor allen Dingen nicht auf Kleinmandate.

Gelöschter Nutzer
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stefanieherold @Datev: Wie ist denn der Stand der Prüfung bzw. wie lange wird geprüft?

Beispiel Konkurrenz ebenfalls deutscher Anbieter mit besserem Layout und mobilen Funktionen.

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steuerfuzzi
Beginner
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T-Online speichert auch in Deutschland und bietet 23 GB gratis an...

DATEV-Mitarbeiter
Stefanie_Herold
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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So lange die Prüfung benötigt 😉

jmartin
Beginner
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Zu dem Thema passt meines Erachtens, dass die DATEV nun auch die Faxlösung für die Belegübertragung leider abschafft (für mich mehr als unnötig, zumal viele kleinere Unternehmen diese einfache Lösung bei mir sehr gerne und auch erfolgreich nutzen bzw. nutzten) und gleichzeitig keine günstige adäquate Lösung zur einfachen Belegübertragung bietet, ohne UO für Mandanten gleich zu nutzen und ohne € 10,50 mtl. zu zahlen. Auch die statt der Faxlösung angebotenen Module kosten soviel, da ein Vollzugang für UO benötigt wird, was für mich nicht nachvollziehbar erscheint. Insoweit sind die von der DATEV angepriesenen Alternativlösungen für mich keine.

Ich hatte dies schon mehrfach in den letzten 12 Monaten bei meinem Kundenbetreuer angesprochen, auch einmal direkt mit der für UO zuständigen Abteilung in einem Streittelefonat, aber es wurde leider auf dem eigenen Standpunkt verharrt ohne jegliches Entgegenkommen oder auch Einsicht, dass kleinere Unternehmen an UO mit all den Funktionen häufig nicht interessiert sind und lediglich die Belege elegant und einfach an uns übertragen möchten.

Insoweit teile ich die Meinung (u.a. von Herrn Bietz weiter oben) voll und ganz und würde mir wünschen, dass die DATEV endlich auch eine günstige und einfache Lösung (ähnlich wie die Faxlösung) für kleine Unternehmen bieten würde.

Die Faxlösung war kostenlos und wahrscheinlich ist dies auch der hauptsächliche Grund für die Abschaffung. Ich hätte kein Problem, wenn pro Mandant dafür beispielsweise € 1 berechnet werden würde. Aber statt dessen wird das Argument vorgeschoben, dass in Zeiten von VOIP, Faxe unsicher sind. Mal ehrlich, dann dürfte unser ganzer Büroalltag nicht mehr aufrecht zu erhalten sein, denn es läuft immer noch sehr viel über Fax, was auch viele Vorteile bietet.

Aber die Hoffnung stirbt zuletzt. Ggf. tut sich dahingehend ja etwas. Es ist jedenfalls gut, dass ich bemerke, das einige Beraterkollegen gleich oder ähnlich denken. Und je mehr es sind, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die DATEV darauf eingeht.

Danke und schöne Pfingsttage!

march
Einsteiger
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die technische Entwicklung geht weiter und DATEV ist nicht das einzigste Unternehmen, die das Fax beerdigen.

Alleine die Qualität ist ja nicht mehr ganz zeitgemäß, hinzu kommt, dass Rechnung evtl. großteils per E-Mail kommen also als PDF vorliegen und dann ausgedruckt und gefaxt werden.

hier soll/wäre es dann jedoch aber angebracht, eine adäquate Ersatzlösung anzubieten.

viele von der von Ihnen angesprochenen Zielgruppe dürften ein Multifunktionsgeräte besitzen evtl. mit Cloud-Anbindung und daher müsste die Änderung/Einrichtung/Schnittstelle einfach gehalten werden, denn ob nun eine Faxnummer eingegeben wird oder ein scan in die Cloud oder eine E-Mail-Adresse dürfte gleichwertig sein.

jmartin
Beginner
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Mit der Qualität bei den Faxsendungen hatten wir bislang keine Probleme, es lief alles gut.

Aber grundsätzlich bin ich Ihrer Meinung, ob Fax oder Scan ist egal. Richtig, wichtig wäre eine adäquate Ersatzlösung auf kleinem Niveau, auch preislich, ohne Vollfunktionalität in UO für kleine Unternehmen, die nur die Belege los werden wollen.

Multifunktionsgerät oder Scanner ist regelmäßig nicht das Problem.

Wobei ich tatsächlich auch noch erfolgreiche Mandanten habe (man höre und staune, je nach konservativer Branche auch OK), für die EDV Teufelszeug ist und die Rechnungen noch per Schreibmaschine schreiben. Für diese war die Faxlösung perfekt (ist aber eher die Ausnahme), ansonsten trug die Faxlösung eher der Bequemlichkeit Rechnung.

DATEV-Mitarbeiter
Stefanie_Herold
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo zusammen,

wir sind bereits an einer Neugestaltung der Speicherpreise dran und können Ihnen voraussichtlich in den nächsten Wochen bereits mehr dazu sagen.

VG aus Nürnberg

Stefanie Herold